Die Specific Operations Risk Assessment (SORA) V2.5 ist seit einigen Jahren ein vieldiskutiertes Thema. Während einige darin einen echten Game-Changer sehen, haben andere eine differenziertere Meinung. Doch was wird diese Aktualisierung der Methodik der Joint Authorities for Rulemaking of Unmanned Systems (JARUS) in der Praxis für die Drohnenbranche wirklich verändern?
1. Was ändert sich mit der Einführung von SORA V2.5?
Die Übernahme von SORA V2.5 in die EU-Verordnung 2019/947 im September 2025 markiert einen entscheidenden Entwicklungsschritt in der regulatorischen Landschaft für Drohneneinsätze in der speziellen Kategorie. Entwickelt von der JARUS und angepasst von der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA), führt SORA V2.5 ein verhältnismässigeres, harmonisierteres und vor allem quantitativeres Risikorahmenwerk für den Drohnenbetrieb ein.
Wesentliche Änderungen umfassen:
- Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für UAS-Betriebe bis zu einem Specific Assurance and Integrity Level (SAIL) II, das es den nationalen Luftfahrtbehörden (NLB) ermöglicht, Konformitätsmatrizen zu validieren, ohne vollständige Unterlagen wie Betriebshandbücher anzufordern.
- Ein verfeinertes quantitatives Bodenrisikomodell. Das neue Modell beseitigt jegliche Mehrdeutigkeit oder nationale Interpretationsspielräume bezüglich „dünn besiedelter“ oder „besiedelter“ Gebiete. Es definiert eine quantitative Bodenrisikoklasse (Ground Risk Class), die auf der exakten Bevölkerungsdichte im Risikobereich basiert.
- Eine aktualisierte Terminologie und Struktur, die an die EU-Rechtssprache angepasst ist und Inkonsistenzen beseitigt (z. B. wird „Extended Visual Line of Sight“ durch „Beyond Visual Line of Sight with Airspace Observers“ ersetzt). Zudem schafft sie Klarheit bei der Definition der verschiedenen Lufträume (z. B. durch die Einführung des Begriffs „intrinsic Ground Risk Class footprint“ zur Beschreibung des Betriebsvolumens und des Bodenrisikopuffers).
- Ein neues Containment-Modell. Das neue Modell ist deutlich klarer, und insbesondere die Kriterien zur Auslösung von Containment-Anforderungen sind vollständig geklärt und quantitativ. Darüber hinaus umfassen die Containment-Anforderungen nun einen dreistufigen Ansatz (Niedrig, Mittel und Hoch) anstelle der zweistufigen Klassifizierung (Basis, Erweitert) von SORA V2.0.

2. Verbesserungen für die Branche im Vergleich zu SORA V2.0
SORA V2.5 bringt mehrere branchenfreundliche Verbesserungen. So wird beispielsweise der Verwaltungsaufwand für die nationalen Luftfahrtbehörden erheblich reduziert, da für risikoarme Einsätze weniger Dokumentation erforderlich ist, was die Genehmigungsfristen beschleunigt. Für Einsätze bis SAIL II in direkter Sichtverbindung (VLOS) gibt es eine erhebliche Vereinfachung, da Antragsteller nur noch die Konformitätsmatrix einreichen müssen. Die Behörde kann diese Anträge im Eilverfahren bearbeiten, ohne dass eine Überprüfung der Konformitätsnachweise erforderlich ist.
Die Methode bietet zudem mehr Klarheit und Konsistenz. Unklarheiten aus SORA V2.0 werden beseitigt, was die Vorhersehbarkeit für Betreiber und Behörden verbessert. Dies dürfte die Praktiken zwischen den verschiedenen EASA-Mitgliedstaaten weiter harmonisieren.
Die neuen Schwellenwerte für die Bevölkerungsdichte und die Definitionen für das Containment ermöglichen mehr Flexibilität, insbesondere für Einsätze in und außerhalb der Sichtverbindung (VLOS und BVLOS) in städtischen und industriellen Gebieten. Das neue Bodenrisikomodell ermöglicht BVLOS-Missionen in Abhängigkeit von Drohnengröße und maximaler Geschwindigkeit und bietet zusätzliche Flexibilität, indem es Antragstellern erlaubt, die Kompromisse (Trade-offs) aus dem JARUS-Anhang F oder Reduzierungen für kritische Bereiche zu nutzen.
Containment ist kein K.o.-Kriterium mehr. Die klargestellte Methodik erleichtert die Quantifizierung der Containment-Anforderungen, die nun leichter verständlich sind und risikoadäquater angewendet werden. Schließlich profitieren Betreiber von Bevölkerungsdichtekarten, einem „Rule Navigator“ und automatisierten Risikorechnern auf dem EASA Innovative Air Mobility Hub.
3. Herausforderungen bei der Umsetzung von SORA V2.5
Obwohl SORA V2.5 ein großer Fortschritt ist, bleiben einige Herausforderungen. Betreiber, die derzeit Anträge nach SORA V2.0 vorbereiten, müssen sich möglicherweise schnell an das neue Rahmenwerk anpassen. Die Mitgliedstaaten können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie bestehende SORA V2.0-Genehmigungen verlängern wollen. Während einige pragmatische Luftfahrtbehörden diese Genehmigungen möglicherweise um mehrere Jahre verlängern, könnten andere so schnell wie möglich auf die neueste Methodik umsteigen wollen, was den Druck auf bestehende Betriebe erhöht. Dies könnte vorübergehend die Diskrepanzen zwischen den Mitgliedstaaten vergrößern und zu Komplexitäten beim Übergang von SORA V2.0 zu V2.5 führen.

Für viele Anwendungsfälle kann das neue Bodenrisikomodell zu einer höheren Bodenrisikoklasse führen, als bisher unter SORA V2.0 erwartet wurde, was für Betreiber mit komplexen Missionen eine zusätzliche Belastung darstellt. Betreiber werden wahrscheinlich häufiger auf Maßnahmen zur Risikominderung zurückgreifen, um die intrinsische Bodenrisikoklasse (IGRC) zu reduzieren, als dies unter der SORA V2.0-Methodik der Fall war.
Obwohl die EASA für SAIL III+ Schwachstellenanalysen empfiehlt, könnte das Fehlen verbindlicher Cybersicherheitsanforderungen bei Hochrisikoeinsätzen Bedenken aufwerfen.
4. Die uas.flights-Anwendung zur Unterstützung Ihres SORA V2.5-Antrags
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aktualisierung die Absicht der SORA-Methodik erheblich verdeutlicht und viele Elemente klärt, die in SORA V2.0 unklar waren. Die Risikoanalyse bleibt jedoch eine anspruchsvolle Aufgabe, und die Einhaltung der geltenden Anforderungen ist eine nicht zu unterschätzende Herausforderung.
Darüber hinaus bleiben viele Herausforderungen bestehen, wie beispielsweise die Integration mehrerer Drohnenoperationen oder die Quantifizierung des Luftraumrisikos. Diese Herausforderungen werden sicherlich in zukünftigen Aktualisierungen der EASA-Drohnenverordnung und in der kommenden JARUS SORA V3.0 behandelt werden.
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