Während SORA V2.5 kürzlich von JARUS veröffentlicht wurde, gibt es derzeit nur wenige Informationen darüber, wie die EASA dies in ihren aktuellen Rechtsrahmen integrieren wird. Zudem wissen wir noch nicht, ob die Mitgliedstaaten weiterhin mit JARUS SORA V2.0 arbeiten und Bestandsschutz für bestehende Genehmigungen schaffen werden, oder ob sie künftig nur noch Genehmigungen auf Basis von SORA V2.5 akzeptieren werden.
Die Übernahme von SORA V2.5 in EU-Recht
Die wahrscheinlichsten Szenarien sind entweder die Übernahme von SORA V2.5 ins EU-Recht als Ersatz für das aktuelle akzeptierte Nachweisverfahren (Acceptable Means of Compliance, AMC) 1 zu Artikel 11 der EU-Verordnung 2019/947, oder die Einführung von SORA V2.5 als zusätzliches AMC, ohne jedoch SORA V2.0 zu ersetzen. Im ersten Szenario könnte SORA V2.0 ab dem Veröffentlichungsdatum nicht mehr verwendet werden, und V2.5 würde zum gültigen AMC. Das zweite Szenario hingegen würde Betreibern die Möglichkeit geben, je nach Anwendungsfall die für sie vorteilhaftere der beiden Methoden zu wählen.

Übergangsfristen und Bestandsschutz
Nach der Übernahme als Ersatz für die aktuelle AMC von SORA V2.0 hätten die EU-Mitgliedstaaten verschiedene Möglichkeiten, den neuen Text einzuführen. Sie könnten beispielsweise eine Übergangsfrist festlegen, in der beide Ansätze akzeptiert werden, um der Branche Zeit zur Anpassung an den neuen Rechtsrahmen zu geben. Während dieser Übergangsphase könnten SORA V2.0-Anträge weiterhin bearbeitet und genehmigt werden. Dies würde sicherlich ein günstiges Übergangsklima schaffen, besonders wenn die Übergangsfrist 1 bis 2 Jahre beträgt. Im Falle einer zu kurzen oder gar keiner Übergangsfrist könnten viele Betreiber potenziell mit ihrer Drohne nicht abheben können.
Für bestehende Genehmigungen oder SORA V2.0-Anträge, die zum Zeitpunkt der Einführung der neuen AMC noch in Bearbeitung sind, könnten die Mitgliedstaaten Bestandsschutzregelungen anwenden, um bestehende SORA V2.0-basierte Genehmigungen auch über die definierte Übergangsfrist hinaus zu verlängern. Der Bestandsschutz würde es ermöglichen, bereits genehmigte Betriebe auch über einen längeren Zeitraum fortzuführen.
Sowohl Bestandsschutzregelungen als auch längere Übergangsfristen würden zudem die Arbeitslast für die Luftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten deutlich reduzieren, die oft unter starkem Ressourcendruck stehen. Diese rechtlichen Optionen sind auch im Kontext des SORA-Übergangs zu V2.5 sinnvoll, da es derzeit keine Sicherheitsbedenken bei SORA V2.0 gibt und die verwendeten Modelle sehr ähnlich sind.

Die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen V2.0 und SORA V2.5
Es gibt hauptsächlich zwei Bereiche in SORA V2.5, die zusätzliche Dokumentations- und Evaluierungsarbeit sowohl auf Seiten des Antragstellers als auch der Behörde erfordern werden:
- Die Maßnahmen zur Risikominderung am Boden
- Die Bewertung und Anforderungen zur räumlichen Einhaltung (Containment)
Während SORA V2.0 nur sehr wenige Optionen für Bodenrisikominderungen bot und VLOS bereits als niedrigere Bodenrisikoklasse in der intrinsischen GRC-Bewertung berücksichtigt wurde, erfordert SORA V2.5 umfangreichere Nachweise zur Minderung des GRC bei zunehmender Bevölkerungsdichte.
Darüber hinaus enthält SORA V2.5 ein umfassenderes und vollständigeres Containment-Modell. Bei SORA V2.0 war das Containment oft ein Thema, der zu Schwierigkeiten zwischen Behörden und Antragstellern führte. Dies führte sogar dazu, dass einige Behörden diesen Teil durch die Veröffentlichung alternativer Nachweisverfahren modifiziert haben.
Mit dem neuen SORA V2.5 Containment-Modell bietet das Containment jetzt weit weniger Anlass für Diskussionen und Verständnisschwierigkeiten. Das neue Modell ist quantitativ und ermöglicht es Antragstellern, mit einem einfachen Verfahren die Containment-Anforderungen (niedrig, mittel und hoch) in Abhängigkeit von der angrenzenden Bevölkerungsdichte und dem SAIL abzuleiten (siehe Tabellen unten für Drohnen mit bis zu 3 m Durchmesser).

Mit dem neuen Containment ergeben sich neue Herausforderungen, wie die Bewertung der durchschnittlichen Bevölkerungsdichte in einem größeren angrenzenden Gebiet oder die Einhaltung der Containment-Anforderungen mit unterschiedlicher Robustheit – von niedrig über mittel bis hoch. Dies wird zwar bestimmte Aspekte zwischen Behörden und Antragstellern klären, gleichzeitig aber auch neue Diskussionen anstoßen. Ein endgültiger Konsens könnte daher einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wie man sieht, ist SORA V2.5 zwar quantitativer, aber auch zeitaufwändiger was Dokumentationen und Evaluierungen betrifft. In diesem Zusammenhang ist eine entsprechende Vorbereitung von höchster Bedeutung, wozu auch die Zusammenarbeit mit den richtigen Experten für Ihre SORA-Anträge gehört. Zudem sind laufende Änderungen regulatorischer Vorgaben nicht ausgeschlossen, weshalb es entscheidend ist, über die neuesten Aktualisierungen der EASA-Drohnenvorschriften jederzeit informiert zu bleiben um die Konformität der Dokumentationen sicherzustellen.
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und begleiten Sie durch den gesamten Genehmigungsprozess. Dabei coachen wir Ihr Unternehmen, erstellen die erforderliche Dokumentation für Ihre Zivilluftfahrtbehörde und gewährleisten, dass Ihre SORA-Konformität jederzeit sichergestellt ist. Starten Sie schon heute durch und vertrauen Sie auf UASolutions – Ihren starken Partner für Erfolg in der Luft.

